Eine Vorlage, die sich prüfen lässt.
Ein Argument ohne Fundstelle kommt nicht in die Vorlage.
Was Ihre Unterlagen nicht beantworten, steht ausdrücklich in der Vorlage.
Erst die Freigabe einer namentlich erfassten Person macht aus der Vorlage eine Entscheidung. Der Vorgang bleibt nachvollziehbar.