Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Bereitstellung der Souveraen Appliance im Abonnement durch die clouditiv GmbH. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Souveraen Appliance zwischen der clouditiv GmbH, Robert-Blum-Str. 25, D-08209 Auerbach/Vogtland (nachfolgend „clouditiv“) und dem Kunden.
Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt; ein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, clouditiv stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Appliance auf dieser Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs und der Zahlungsanweisung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung durch clouditiv in Textform zustande, spätestens jedoch mit der Bereitstellung der Appliance.
clouditiv behält sich vor, eine Bestellung abzulehnen, insbesondere wenn die technischen Voraussetzungen beim Kunden nicht vorliegen oder eine Bonitätsprüfung negativ ausfällt. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.
3. Leistungsumfang
Das Abonnement der Appliance umfasst:
a) die Bereitstellung einer Hardware-Appliance (NVIDIA DGX Spark) zur Nutzung während der Vertragslaufzeit;
b) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software Souveraen für die im Vertrag vereinbarte Nutzerzahl, beschränkt auf die Laufzeit des Vertrags;
c) die Erstinstallation und die Anbindung der vereinbarten Datenquellen im Umfang von in der Regel einem Arbeitstag;
d) signierte Software-Updates, die auch ohne Internetverbindung eingespielt werden können;
e) Support an Werktagen (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Sachsen) per E-Mail und Telefon;
f) den Austausch der Appliance bei einem Hardwaredefekt, der nicht auf eine unsachgemäße Behandlung durch den Kunden zurückzuführen ist.
Die Software wird auf der Infrastruktur des Kunden betrieben. clouditiv erhält keinen Zugriff auf die vom Kunden verarbeiteten Inhalte, sofern nicht für einen konkreten Supportfall eine Fernwartung ausdrücklich freigegeben wird. Eine Auftragsverarbeitung durch clouditiv findet im Regelbetrieb nicht statt.
Angaben zu Nutzerzahlen und Antwortzeiten sind Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Eine Verfügbarkeitszusage (SLA) ist nicht Bestandteil des Appliance-Abonnements; sie kann gesondert vereinbart werden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt einen geeigneten Aufstellort mit Stromversorgung und Netzwerkanbindung, benennt einen technischen Ansprechpartner und wirkt bei der Anbindung der Datenquellen mit, insbesondere durch Bereitstellung der erforderlichen Zugänge und Berechtigungen. Verzögerungen, die auf unterlassene Mitwirkung zurückgehen, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Daten verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung datenschutz- und arbeitsrechtlicher Vorgaben sowie für die Einbindung des Betriebsrats, soweit erforderlich.
5. Preise und Zahlung
Das Appliance-Abonnement kostet 2.490 € pro Monat. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited. Zur Verfügung stehen die im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten, in der Regel SEPA-Lastschrift, Überweisung und Kartenzahlung. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
Bei Zahlungsverzug ist clouditiv berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung die Leistung auszusetzen. Eine Preisanpassung für Folgezeiträume kündigt clouditiv mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.
6. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Monat der Bereitstellung der Appliance. Danach verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen richten Sie an [email protected].
7. Eigentum an der Hardware und Rückgabe
Die Appliance bleibt Eigentum von clouditiv. Der Kunde erwirbt kein Eigentum, sondern ein Recht zum Besitz und zur Nutzung für die Vertragslaufzeit. Der Kunde behandelt die Appliance sorgfältig, nimmt keine Eingriffe in die Hardware vor und sichert sie gegen Zugriff Unbefugter.
Nach Vertragsende gibt der Kunde die Appliance innerhalb von 14 Tagen vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurück; clouditiv stellt hierfür eine Rücksendemöglichkeit bereit. Vor der Rückgabe unterstützt clouditiv den Kunden auf Wunsch beim Export von Index, Gedächtnisinhalten und Protokollen. Die Daten des Kunden werden vor der Weiterverwendung der Hardware nachweislich gelöscht.
Bei Verlust oder einer über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehenden Beschädigung schuldet der Kunde Ersatz des Zeitwerts.
8. Nutzungsrechte an der Software
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von Souveraen im eigenen Unternehmen. Eine Vermietung, Weitergabe an Dritte, Dekompilierung über die gesetzlich zulässigen Grenzen hinaus sowie das Entfernen von Herstellerhinweisen sind nicht gestattet.
Ergebnisse, die der Kunde mit Souveraen erzeugt, sowie die vom Kunden eingebrachten Daten, Indizes und angelernten Zusatzmodule stehen dem Kunden zu. clouditiv erhebt daran keine Rechte und nutzt Kundendaten nicht zum Training eigener Modelle.
9. Gewährleistung
clouditiv erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für die Bereitstellung von Hard- und Software gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts, soweit in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar.
Souveraen erzeugt Antworten aus den Dokumenten des Kunden und weist die verwendeten Fundstellen aus. Eine inhaltliche Richtigkeitsgarantie für generierte Antworten wird nicht übernommen; der Kunde bleibt für die Prüfung von Ergebnissen verantwortlich, bevor er sie einer Entscheidung zugrunde legt.
10. Haftung
clouditiv haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet clouditiv nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist in diesem Rahmen ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet clouditiv nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
11. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. clouditiv nennt den Kunden nur nach vorheriger Freigabe als Referenz.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bestellung und des Vertragsverhältnisses beschreibt unsere Datenschutzerklärung. Sofern clouditiv im Einzelfall — etwa bei einer freigegebenen Fernwartung — Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhält, schließen die Parteien zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Auerbach/Vogtland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Chemnitz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026